Antrag an die Pfarrverbandskonferenz

Nachdem wir ein gutes halbes Jahr versucht haben, bei den anderen Jugendgruppen im Pfarrverband Unterstützung für einen Antrag an die Pfarrverbandskonferenz zu bekommen, haben wir diesen letzten Endes doch alleine gestellt!

Mit Erfolg! Die Pfarrverbandskonferenz nimmt den Antrag wohlwollend auf! Man spricht sich dafür aus in den PGR’s und KV’s der einzelnen Kirchdörfer über das Thema zu informieren und sich dafür einzusetzen. Wir hoffen nun, dass in den einzelnen Gremien diesbezüglich auch noch Beschlüsse gefasst werden.

Der Pfarrgemeinderat Bechen hat kürzlich den Boykott beschlossen und uns seine Unterstützung zugesichert. Zukünftig wird es bei Pfarrfest und Neujahrsempfang, sowie auch bei allen anderen größeren Aktionen der Pfarrgemeinde keine Coca-Cola mehr geben.

Wir freuen uns über die positive Resonanz, die unser Engagement in diesem Bereich erfährt und werden jetzt erst recht weiter darüber informieren!

Bringt es überhaupt was?

Die Coca-Cola GmbH (Tochtergesellschaft der The Coca-Cola Company) hat auf die Kritik des BDKJ, der KLJB und der DPSG umgehend mit einer Gegendarstellung9 und einer Einladung zu einem Gespräch reagiert, das bereits Ende August dieses Jahres stattgefunden hat. Sie bittet die katholischen Jugendverbände den Boykott zurückzunehmen. Das zeigt uns, dass wir gehört werden und unser Agieren auch an einem multinationalen Unternehmen nicht spurlos vorüber geht.

Aus der Pressemitteilung des BDKJ:

Nach intensivem Dialog mit seinen Partnerorganisationen in Kolumbien stellt der BDKJ mit Bedauern fest: Es hat keine maßgebliche Verbesserung der Menschenrechtssituation der Arbeitnehmerinnen und -nehmer bei Coca-Cola-Partnerunternehmen gegeben. „Besonders die Rechte auf Gewerkschafts-, Versammlungs- und Meinungsfreiheit werden immer noch stark eingeschränkt“, konstatiert BDKJ-Bundespräses Pfrarrer Andreas Mauritz. „Die Vorwürfe, die der BDKJ gegen den Coca Cola Konzern erhebt, konnten auch durch den Dialog und die von der Coca Cola GmbH eingebrachten Argumente nicht entkräftet werden.“

Auch im Jahr 2009 geht der Boykott weiter!

Was wird Coca-Cola vorgeworfen?

Auszüge aus der Brochüre:

Kurz gesagt: Der „The Coca Cola Company“ wird vorgeworfen, dass sie der ethischen Verantwortung an ihren Produktionsstandorten in Südamerika nicht genug nachkommt. Außerdem wird ihr vorgeworfen sich nicht ausreichend für die Einhaltung der Menschenrechte an diesen Standorten einzusetzen, so berichtet die internationale Landjugendbewegung  (MIJARC – Mouvement International de la Jeunesse Agricole).

Daher beschloss die BDKJ Hauptversammlung (Bundesversammlung) am 13. Mai 2007 einen Aufruf an ihre Mitgliedsverbände ihrerseits die Ortsgruppen über die Möglichkeit eines Boykotts zu informieren. Am 17. Mai 2007 folgt ein ähnlicher Beschluss des KLJB Bundesausschusses.

Darüber hinaus wird Coca Cola folgendes vorgeworfen:

  • Die Produktion bedroht die Umwelt
  • Die The Coca-Cola Company lässt den Eindruck entstehen, dass sie das Eigentum des Konzerns höher bewertet, als eine ausreichende Grundwasserversorgung.
  • Die Firmenpolitik hat sich seit den ersten Vorwürfen in den 1990er Jahren nicht verändert.

Nähere Informationen zu diesen Vorwürfen können der Brochüre entnommen werden!

Was wir von Coca Cola fordern:

Menschenrechte einhalten

  •  Einhaltung der Vorgaben des Zivilpaktes und des Sozialpaktes der Vereinten Nationen (s. S.5)
  •  Unterstützung von freier Gewerkschaftsbildung
  •  Anerkennung des freien Zugangs zu Wasser in Indien als Teil des Rechts auf angemessene Nahrung und Gesundheit

Änderung der Firmenpolitik

  •  Eine öffentliche Distanzierung von den Aktionen der Paramilitärs gegenüber Mitgliedern der Gewerkschaft SINALTRAINAL und der zuständigen Firmenleitung in Kolumbien
  • Ausgleichzahlungen an die Betroffenen
  • Dialog mit den Betroffenen und den Gewerkschaftlern auf gleicher Augenhöhe
  • Unterstützung von freier Gewerkschaftsbildung und menschenwürdige Arbeitsbedingungen im eigenen wie in den Partnerunternehmen

Keine weiteren Umweltschäden

  •  Keine Produktionsanlagen in Gebieten mit Wasserknappheit
  • Bereits vorhandene Werke gegebenenfalls stilllegen
  • Förderung einer nachhaltigen Wasserbewirtschaftung
  • Ausgleichsleistungen für Umwelt- und gesundheitliche Schäden, die durch Versalzung der Böden undWasserknappheit entstanden sind