Was wird Coca-Cola vorgeworfen?

Auszüge aus der Brochüre:

Kurz gesagt: Der „The Coca Cola Company“ wird vorgeworfen, dass sie der ethischen Verantwortung an ihren Produktionsstandorten in Südamerika nicht genug nachkommt. Außerdem wird ihr vorgeworfen sich nicht ausreichend für die Einhaltung der Menschenrechte an diesen Standorten einzusetzen, so berichtet die internationale Landjugendbewegung  (MIJARC – Mouvement International de la Jeunesse Agricole).

Daher beschloss die BDKJ Hauptversammlung (Bundesversammlung) am 13. Mai 2007 einen Aufruf an ihre Mitgliedsverbände ihrerseits die Ortsgruppen über die Möglichkeit eines Boykotts zu informieren. Am 17. Mai 2007 folgt ein ähnlicher Beschluss des KLJB Bundesausschusses.

Darüber hinaus wird Coca Cola folgendes vorgeworfen:

  • Die Produktion bedroht die Umwelt
  • Die The Coca-Cola Company lässt den Eindruck entstehen, dass sie das Eigentum des Konzerns höher bewertet, als eine ausreichende Grundwasserversorgung.
  • Die Firmenpolitik hat sich seit den ersten Vorwürfen in den 1990er Jahren nicht verändert.

Nähere Informationen zu diesen Vorwürfen können der Brochüre entnommen werden!

Was wir von Coca Cola fordern:

Menschenrechte einhalten

  •  Einhaltung der Vorgaben des Zivilpaktes und des Sozialpaktes der Vereinten Nationen (s. S.5)
  •  Unterstützung von freier Gewerkschaftsbildung
  •  Anerkennung des freien Zugangs zu Wasser in Indien als Teil des Rechts auf angemessene Nahrung und Gesundheit

Änderung der Firmenpolitik

  •  Eine öffentliche Distanzierung von den Aktionen der Paramilitärs gegenüber Mitgliedern der Gewerkschaft SINALTRAINAL und der zuständigen Firmenleitung in Kolumbien
  • Ausgleichzahlungen an die Betroffenen
  • Dialog mit den Betroffenen und den Gewerkschaftlern auf gleicher Augenhöhe
  • Unterstützung von freier Gewerkschaftsbildung und menschenwürdige Arbeitsbedingungen im eigenen wie in den Partnerunternehmen

Keine weiteren Umweltschäden

  •  Keine Produktionsanlagen in Gebieten mit Wasserknappheit
  • Bereits vorhandene Werke gegebenenfalls stilllegen
  • Förderung einer nachhaltigen Wasserbewirtschaftung
  • Ausgleichsleistungen für Umwelt- und gesundheitliche Schäden, die durch Versalzung der Böden undWasserknappheit entstanden sind